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(S. 391) Der berühmte Kongreß, zum dem nach dem Sturz Bonapartes die siegreichen Mächte in Wien zusammentraten, um die Neuordnung Europas vorzunehmen (September 1814 - Juni 1815), stand im Zeichen der "Restauration". Auslöschung der unmittelbaren Vergangenheit, Wiederherstellung der politischen Ordnungen, wie sie vor der Revolution und napoleonischem Kaisertum bestanden hatten, wurde insbesondere der Apenninenhalbinsel gegenüber die Losung, welche in Wien den Sieg davontrug. Die letzte Regelung der Machtverhältnisse, welche der dynastische Absolutismus getroffen hatte, also der Aachener Friede von 1748, bildete die Grundlage. Freilich nicht ohne bezeichnende Ausnahmen: die seit uralter Zeit unter einheimischer Führung lebenden aristokratischen Republiken Genua und Venedig durften nicht wieder erstehen. Venedig mit seiner Terraferma bildete nun zusammen mit der Lombardei im habsburgischen Völkerstaat das "Königreich Lombardo-Venetien", Genua aber mußte sich unter die Herrschaft Piemonts fügen, das dem König Viktor Emanuel I. (1802-1821) in seinem ganzen Umfang (abgesehen von einigen savonischen Grenzgebieten) zurückgegeben wurde. Das Trentino sowie Istrien und Dalmatien gehörten unmittelbar den österreichischen Erblanden an. Österreich und neben ihm Sardinien-Piemont beherrschten also ganz Oberitalien. Daneben gab es noch wie früher etliche Kleinstaaten. Das Herzogtum Modena, dessen Herrscherfamilie der Este während der napoleonischen Zeit im Mannesstamm ausgestorben war, übernahm ein habsburgischer Fürst (Enkel der Maria Theresia), der Sohn einer Este-Prinzessin (Franz IV., 1814-1846). Parma-Piacenza, vordem im Besitz einer bourbonischen Seitenlinie, wurde der zweiten Gattin Napoleons, der Habsburgerin Marie Louise, auf Lebenszeit überlassen, nach ihrem Tod aber sollte es wieder an die Bourbonen zurückfallen. Bis dahin mußten sich diese mit Lucca begnügen, das seine alte aristokratisch-republikanische Verfassung einbüßte, um Herzogtum zu werden; wenn Parma aber für die Bourbonen frei würde, sollte Lucca an das Großherzogtum Toskana fallen: 1847 sind diese Veränderungen als die letzten rein dynastischer Art tatsächlich eingetreten. In Toskana, das um den Stato dei Presidi vergrößert wurde, übernahm wieder Ferdinand III. (1791-1824), der Sohn Leopolds I. und Bruder Kaiser Franz' II., die Regierung. Der Kirchenstaat wurde in seinem vollen Umfang wiederhergestellt und dem Papst Pius VII. zurückgegeben; doch sicherte sich Österreich das Recht, in Ferrara und Comacchio Besatzungen zu (S. 392) unterhalten. Und schließlich kehrte der Bourbone Ferdinand IV. (1759-1825) als anerkannter Herrscher des Königreichs beider Sizilien zurück. Zum letztenmal in der Geschichte ist so über Italien völlig von außen her entschieden worden - ohne die Italiener selbst. Österreich ist die unbestrittene Vormacht auf der Halbinsel, nicht nur kraft seines unmittelbaren Landbesitzes in Lombardo-Venetien und kraft der habsburgischen Sekundogenituren in Toskana und Modena, sondern die von den Mächten der Revolution zutiefst erschreckten Souveräne Italiens suchen von sich aus Anlehnung und Schutz bei diesem stärksten Bollwerk der Restauration: sie schließen Militärallianzen mit ihm, sie verpflichten sich, in ihren Staaten keinerlei "unüberlegte Neuerungen" zu dulden - d.h. vor allem keine Verfassungen zu gewähren -, und sie stehen überhaupt der diplomatischen Beeinflussung und Führung durch das Kaiserreich in weitem Maße, wenn auch im einzelnen nicht immer ganz widerstandslos, offen. Der Geist der berühmten, zunächst (September 1815) zwischen den Herrschern von Österreich, Rußland und Preußen geschlossenen "Heiligen Allianz", welcher nach und nach alle europäischen Fürsten mit Ausnahme des Königs von England und - merkwürdigerweise - des Papstes beitraten, breitete sich über die Halbinsel aus. Doch die auf ihre Throne zurückgekehrten Dynasten bedurften keineswegs eines besonderen Druckes von seiten des überlegenen Österreich und dessen allmächtigen Führer Metternich, um sie zur Ausrottung alles dessen, was an das französische Regime erinnerte anzuhalten. Gerade die wichtigsten von ihnen fanden in dem eifervollen Bemühen, die verhaßten letzten 20 Jahre ungeschehen zu machen, keine Grenzen mehr und ließen sich zu Maßnahmen von vollendeter Verblendung und Sinnlosigkeit hinreißen. In Neapel mußte neubestellter Ackerboden wieder zu Weideland werden, deswegen, weil die Franzosen ihn kultiviert hatten, und den gleichen Grund fand man hinreichend genug, um auch die Ausgrabungen in Pompeji einzustellen. Im Kirchenstaat wurden trotz der überragenden staatsmännischen Persönlichkeit des Kardinals Conslavi (s. unten) die Pockenimpfung und die Straßenbeleuchtung in Rom abgeschafft - sie waren französische Einrichtungen! In Piemont, dessen König Viktor Emanuel I. es nach dem Urteile Cesare Balbos fast noch schlimmer trieb als die anderen, verloren alle Gerichtsurteile und Besitzveränderungen seit 1798 ihre Gültigkeit, die Rangeinstufungen im Beamtentum und Offizierskorps erfolgten gleichfalls nach dem Stand von 1798 (was natürlich eine Unmenge von Degradationen zur Folge hatte), die verkehrswichtige Brücke, die Napoleon in Turin über den Po hatte bauen lassen, wäre um ein Haar der Reaktion zum Opfer gefallen, und selbst die unschuldigen Pflanzen, welche die Franzosen im Botanischen Garten der Hauptstadt eingesetzt hatten, mußten ihren revolutionären Ursprung mit dem Leben bezahlen! Die einheitliche Gesetzgebung des Code Napoléon wurde natürlich überall beseitigt, an ihre Stelle trat im Kirchenstaat und in Piemont jene Fülle von unübersichtlichen, ja oft sich widersprechenden alten Gesetzen, welche allenthalben durch Feudalprivilegien, Sondergerichtshöfe, lokale oder kirchliche Exemtionen durchlöchert waren und so einen ungeheuer schwerfälligen und schleppenden Gerichtsgang verursachten; nur Neapel hat, getreu seinen alten zentralistischen Traditionen, ein neues, für das ganze Königreich gültiges Gesetzbuch (S. 393) geschaffen, wofür freilich hier das alte süditalienische Übel, die Beamtenkorruption, wieder besonders üppig ins Kraut schießen konnte. Der Katholizismus wurde wieder in strengster Durchführung zum allein zugelassenen Bekenntnis erhoben, das Unterrichtswesen kam größtenteils unter bischöfliche Aufsicht und in die Hände der Jesuiten, die Inquisition, die Tortur (auch im weltlichen Gerichtsverfahren) sowie im piemontesischen Heer die Strafe der Stäupung erstanden aufs neue. Daß bei alledem die Männer, die irgend etwas mit dem verflossenen Regime zu tun gehabt hatten, kein gutes Leben bekamen, versteht sich von selbst: Zurücksetzungen und Entlassungen, mißtrauische Beaufsichtigung und geheime Verdächtigungen waren an der Tagesordnung. |
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Oft sind in der Folge solche und ähnliche Maßregeln von den Regierungen mit dem Hinweis auf den "Druck Österreichs" erklärt und beschönigt worden, jedoch - obgleich ja auch die nördlichen Länder ihr gerütteltes Maß von Reaktion erlebt haben - vielfach zu Unrecht. Dies zeigt insbesondere, wie die neuer Forschung klargelegt hat, ein Blick auf Lombardo-Venetien selbst sowie auf dei habsburgische Sekundogenitur Toskana (wogegen der Herzog von Modena allerdings Wege einschlug, welche den eben angedeuteten sehr ähnlich waren). Keine vernünftigen Einrichtungen des gestürzten Regimes wurden in den beiden österreichischen Hauptländern aus blinder Rachsucht und um der bloßen Reaktion willen zunichte gemacht; die oberste Richtschnur bei allen Maßnahmen vielmehr blieb die (im österreichischen Verständnis gesehene) Staatsnotwendigkeit; d.h. der alleinige Wille, die gegebene Ordnung und die innere Ruhe Italiens unter allen Umständen aufrechtzuerhalten. Wie schon im 18. Jahrhundert, so marschierten, was die wirtschaftliche und geistige Kultur anlangt, Oberitalien und Toskana auch jetzt and der Spitze der italienischen Staaten, und im glücklichen Toskana läßt es sich so gut und bequem leben wie kaum sonstwo auf der ganzen Halbinsel. Im lombardo-venetianischen Reich sind Verwaltung, Sicherheits- und Gerichtswesen frei von jeder Beamtenbestechlichkeit und die besten, die es in ganz Italien gibt, und ebenso erfreuen sich Handel und Gewerbe, Wohlfahrtspflege und Schulwesen eifriger und geschickter Förderung durch die Regierung. In kirchenpolitischer Hinsicht werden die Reformen des josephinischen und napoleonischen Zeitalters (Einschränkung des Kirchenbesitzes, Aufhebung der geistlichen Gerichtsbarkeit u. dgl.) festgehalten. Natürlich fehlt es auch nicht an Schattenseiten: die beträchtlichen Steuerlasten etwa (obwohl allerdings die starke wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes zu (S. 394) veranschlagen ist), oder der achtjährige Dienst für die zum Militär Ausgehobenen - in Piemont jedoch sind es 14 Jahre! - oder das Gerichtsverfahren unter Ausschluß der Öffentlichkeit und ähnliche Dinge sind zu nennen. Aber die Vorzüge überwiegen bedeutend. Und jedenfalls war es nicht etwa die als unfähig, korrupt oder reaktionär empfundene Zivilverwaltung des Landes, was die österreichische Herrschaft bei den höheren Ständen des Landes unbeliebt und mit der Zeit so verhaßt gemacht hat, es war vielmehr einfach die Tatsache der Fremdherrschaft an sich. Daniele Manin, in der 1848er Revolution der provisorische Diktator Venedigs, hat dies einmal in die einfachen Worte gefaßt: "Wir wollen nicht, daß die Österreicher menschlicher werden, wir wollen, daß sie aus Italien verschwinden." Hier liegt der eigentlich Ansatzpunkt für die Problematik der österreichischen Stellung auf der Halbinsel. Alles, was mit dem noch unsicher tastenden [...] italienischen Geist und Unabhängigkeitswillen zusammenhing, blieb mit der österreichischen Staatsidee, so wie sie nun einmal bestand, unvereinbar: es mußte unterdrückt werden oder - Österreich hätte seine italienischen Besitzungen freiwillig aufgeben müssen. Für Österreich durfte Italien nach dem berühmten Wort Metternichs nichts anderes sein als ein "geographischer Begriff". Das Prinzip der konservativen Erhaltung des Bestehenden, das Prinzip der Statik, mit dem die ganze österreichische Monarchie auf Gedeih und Verderben verknüpft war, geriet notwendigerweise in Konflikt mit der unaufhaltsamen Dynamik des jungen nationalen Gedankens, um von ihm langsam, aber sicher zersetzt und überwältigt zu werden. Spannung und Mißtrauen machen sich von Anfang an fühlbar. 1814 bereits klagt Metternich über den "sogenannten italienischen Geist" - über denselben Geist, den die österreichische Propaganda soeben noch selbst gegen Napoleon geschürt hatte. Einsichtige Diplomaten, wie der Baron Hügel, fühlen es selbst: "Wir sind nicht beliebt in diesem Lande." Ein österreichischer Geheimagent schildert den Einzug der neuen Regierung in Mailand mit den Worten: "Kein Jubel, wenige Evviva, nicht allzu glänzende Beleuchtung der Stadt. Abgesehen davon, daß manche Häuser stockfinster waren, hat sich nicht einmal ein Gassenbub auf der Straße sehen und hören lassen." Und die Persönlichkeit des Kaisers Franz, geist- und seelenlos in seltenem Maße, war nicht dazu angetan, das Verhältnis freundlicher und vertrauensvoller zu gestalten. Für ihn war das Problem sehr einfach: "Die Lombarden müssen vergessen, daß sie Italiener sind. Meine großen italienischen Provinzen brauchen nur durch das Band des Gehorsams gegen den Kaiser vereinigt zu sein." Solche Regierungsmaximen, zu Anfang des 19. Jahrhunderts verkündet, konnten bei denen, die es anging, nur auf feindselige Ablehnung stoßen: selbst Metternich mahnte ab. Und im Dienste dieses Zieles, der Unterdrückung aller auch nur schüchternen nationalen Wünsche, standen jene zahlreichen Maßnahmen, die soviel von den guten Wirkungen der an sich trefflichen zivilen Verwaltung des Landes wieder hinfällig machten. Die Einheimischen blieben, im Gegensatz zur napoleonischen Zeit, von den höheren Beamtenstellen so gut wie ausgeschlossen. [...] Die Mitbeteiligung der höheren Stände am Staatsleben und ihr Hineinwachsen in dasselbe (S. 395) wurde damit vereitelt. In die Garnisonen zogen gleichfalls Deutsche, Kroaten und Ungarn ein, während die italienischen Truppenkörper in andere Reichsteile verschickt wurden. Und dazu das allmächtige Polizei- und Spitzelwesen, das über alle zivilen Verwaltungsorgane triumphierte und mit Zensur und Überwachung an allen Ecken und Enden den Staat in Wirklichkeit beherrschte! Ein unglücklicher und endloser Circulus vitiosus erwuchs daraus: Die Kreise der ernsthaft Unzufriedenen, zunächst noch ziemlich klein und nicht gerade maßgebend, bekamen mehr und mehr Zuzug; dies verschärfte die österreichischen Gegenmaßnahmen, und sie wiederum steigerten aufs neue Abneigung und Haß - bis im Laufe von zwei oder drei Jahrzehnten der Bruch zwischen der italienischen Oberschicht und den fremden Herren vollständig und unheilbar wurde, bis nach einem Wort Alessandro Manzonis keine österreichische Uniform mehr sich im Hause eines Italieners, der sich seiner nationalen Pflichten bewußt war, blicken lassen durfte. [...] Die Ideen und Bewegungen der Revolution haben sich auch nicht ungeschehen machen lassen, in Italien so wenig wie in den anderen großen europäischen Ländern. Reaktion und Fremdherrschaft blieben als Stachel im Volksbewußtsein, und je stärker er ins Fleisch drückte, um so mehr reizte er zu neuer Aktivität auf, zu einer Aktivität, der sich das Ziel immer klarer, bewußter und unerschütterlicher formte. Und es wird vor allem das höhere Bürgertum, daneben aber auch ein auffallend großer Teil des Adels sein, welche sich um dieses Ziel scharen. So beginnt die zweite Hoch-Zeit der italienischen Volksgeschichte, und sie umschließt ein dreifaches Thema: einmal die Auseinandersetzung mit dem Geist des neuen über Europa hereingebrochenen Zeitalters, d.h. also mit Aufklärung, Liberalismus und Fortschrittsgedanken, mit den Ideen von Demokratie und konstitutioneller Monarchie, von Freiheit und Gleichheit aller Staatsbürger, mit allem, was zur Angleichung Italiens an die führenden Völker und Staaten Europas in sozialer, wirtschaftlicher und geistiger Hinsicht zu gehören schien. Sodann die Erringung der nationalen Unabhängigkeit, die Abschüttelung also der nun durch Österreich repräsentierten Fremdherrschaft. Und zum dritten, als Krönung des Ganzen, die Ausmerzung des staatlichen Partikularismus und die Schaffung des Einheitsstaates von den Alpen bis nach Sizilien, die Unità italiana. Dies freilich war der Gedanke, der es am schwersten hatte, sich die Geister zu erobern. (S. 396) Wohl haben ihn diese und jene Einzelgänger schon frühzeitig vorausgenommen, aber erst in langer und zäher Entwicklung vermochte er, gleichsam als Schlußstein unter die beiden anderen Wunschziele, gegen die Jahrhundertmitte zu sich zu ernsthafter und greifbarer Gestalt durchzuringen. Alle drei Aufgabenkreise sind im übrigen aufs engste mit und ineinander verflochten. Jede Arbeit am kulturellen Fortschritt insbesondere ist (wie gelegentlich auch schon zur Zeit der aufgeklärten Reformen des 18. Jahrhunderts) letzten Endes immer als Mittel und Weg zur inneren Verselbständigung und Mündigwerdung der Nation aufgefaßt worden, mag sie auch auf den ersten Blick den Anschein erwecken, als ob sie mit den beiden anderen, rein politischen Zielen nichts zu tun habe. Nur die theoretische Betrachtung kann eine solche Aufspaltung in die drei genannten Problemkreise vornehmen, in der Wirklichkeit des konkreten Lebens verschmelzen sie alle zu einem einzigen großen Ziel. [...] |
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| Seidlmayer, M., Geschichte des italienischen Volkes und Staates, Risorgimento, Bd. 9. Leipzig 1940, S. 391-446 |
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